Reise- & Zahlungsbedingungen

Das Reisebüro Binder Inh. Claus-D. Binder vermittelt als eigenständiges Unternehmen Reisen, Beförderungen, Unterkünfte und damit im Zusammenhang stehende Leistungen im Auftrag und auf Rechnung verschiedener Anbieter (Leistungsträger). Grundsätzlich gelten deren Reise- und Zahlungsbedingungen; abweichend davon gelten die Bedingunen des Reiseüros. Wo dies der Fall ist, sind die Bedingungen im Einzelnen genannt.

1. Vermittlung

a) Das Reisebüro vermittelt ausdrücklich in fremdem Namen Reiseprogramme fremder Veranstalter, oder einzelne Fremdleistungen, wie Flüge oder Ausflüge usw.  Zustandekommen und Inhalt solcher Verträge richten nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und etwaigen Bedingungen des fremden Leistungsträgers.

b) Bei Vermittlung haftet das Reisebüro nur für die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht für die vertragsgemäße Leistungserbringung im vermittelten Vertrag selbst.

c) Das Reisebüro wird von vielen Leistungsträgern für eine erfolgreiche Vermittlung entlohnt (Provision). Wo dies nicht der Fall ist und bei Stornierungen ohne Kosten, egal aus welchem Grund, verliert das Reisebüro seine Provision. In diesem Fall wird das Reisebüro für den aufgewendeten Arbeitsaufwand eine angemessene Bearbeitungsgebühr berechnen. (Siehe auch „7.“)

2. Abschluß des Reisevertrages

a) Die Anmeldung des Kunden stellt rechtlich das Angebot auf Abschluß eines Reisevertrages dar. Dieser kommt erst mit dem Zugang einer inhaltlich deckungsgleichen Reisebestätigung durch den/die Leistungsträger zustande. Eine Vormerkungs-, Anmeldungs- oder Optionsbestätigung ersetzt diese Reisebestätigung nicht. Die Reiseausschreibung (im Text „Ausschreibung“) durch den/die Leistungsträger ist kein Angebot im Rechtssinn, sondern geht den Vertragserklärungen voraus.

b) An die Anmeldung ist der Kunde bis zur Annahme durch den/die Leistungsträger, jedoch bis maximal 21 Tage ab Zeitpunkt der Anmeldung gebunden.

c) Unternehmungen, die in der Ausschreibung als „Gelegenheit“ oder „Möglichkeit“ oder Gleichbedeutendes bezeichnet werden, sind selbst nicht Bestandteil der vertraglichen Leistungen, evtl. mit ihnen verbundene Kosten sind nicht im Reisepreis enthalten.

d) Soweit das Reisebüro die Beantragung von Visa oder ähnlichen Dokumenten übernimmt, erfolgt dies im Auftrag des Kunden (Geschäftsbesorgung). Die Erteilung von Visa selbst durch die zuständigen nationalen oder ausländischen Behörden ist nicht Bestandteil der Leistungsverpflichtung des Reisebüros. Die Kosten für Visa oder ähnliche Dokumente sind nicht Bestandteil des Reisepreises.

3. Datenschutz

a) Das Reisebüro erfaßt und speichert die Kundendaten ausschließlich zur Reisedurchführung, Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und zu eigenen Werbezwecken (z.B. Rundschreiben).

b) Es gilt die jeweils aktuelle Version der DSGVO.

4. Vertragliche Leistungen

Evtl. besondere Vereinbarungen zwischen Kunden und dem Reisebüro, die aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden sollten, z.B. auf der Anmeldung, gelten nur im beiderseitigen Verhältnis und wenn sie nicht gegen die guten Sitten oder bestehende Gesetze verstoßen.

5. Zusatzleistungen  (Stand: 01. Okt. 2020)

Sie können zu Ihren Buchungen eine Reihe zusätzlicher Leistungen wählen – manche müssen Sie haben. Viele der unten angeführten Dienste können Sie selbst erledigen – Sie können aber auch uns damit beauftragen. Wir erledigen das gerne für Sie, gegen eine kleine Aufwandsentschädigung (inkl. MwSt.)

Service-Angebote
inkl. MwSt.
€ je Person € je
Vorgang
Hinweis
Erläuterungen:
◎ = zzgl. evtl. Anbieterkosten
◇ = zzgl. Visagebühr
* = können Sie selbst machen
Die Reiseberatung wird auch weiter bei uns nichts kosten!
Sitzplatzreservierung ◎ * 15    
Web-Check-in ◎ * 19    
Bezahlung mit Gutschein fremder Anbieter    ◎ * 29   Veranst., Flugges., Reederei u. andere
Namenskorrektur ◎ * 49    
Anmeldung Über-/Sondergepäck ◎ * 24   je Stück
Anmeldung unbegleiteter Kinder ◎ * 29    
Anmeldung Haustier ◎ * 29    
Stornierung ohne  Stornogebühr   7%  der Rechnungssumme
Änderung von Reisedaten durch Kunden 29   z.B. Datum / Uhrzeit / Strecke
Stornierung Flug Economy durch Kunden   60 bis 3 Personen pauschal
Stornierung Flug Business durch Kunden 75   pauschal
Stornierung Flug First-Class durch Kunden 100   pauschal
Vermittlung von Eintrittskarten ◎ * 15 – 30   max. 3 Karten
Schadensmeldung bei Versicherung ◎ * 25   nur, wenn bei uns gebucht
Reiseunterlagen Druck * 10   je Druck

Reiseunterlagen Postversand

◎ * 10   je  Adresse/U-Satz per Email gratis
Reiseunterlagen Druck & Postversand ◎ * 15   je Adresse/U-Satz per Email gratis
Einzelrechnungen Personen bezogen   15   je Einzelrechnung
Zahlung mit unserer Firmenkreditkarte   15   je Karteneinsatz
Visa-Besorgung ◇ * 30   3 Personen inkl. Brief Porto
Reiseanmeldung ESTA für USA ◇◎* 25   USA-Gebühr
Visum weltweit, Reise bei uns gebucht ◎ * 30   je Visum/Person
Visum weltweit, Reise nicht bei uns gebucht ◎ * 60   je Visum/Person
Elektronische Einreisegenehmg. (ETA) ◎ * 20   bei uns gebucht
Elektronische Einreisegenehmg. (ETA) ◎ * 40   nicht bei uns gebucht
Anmeldung Bordmanifest ◎ * 15    
Individueller Sevice           nach Absprache
Leistungs-Angebote inkl. MwSt.
Bei Buchung:  Gutschrift 50% der Gebühr

€ je
Vorgang
Angebote:    
 
Planung individueller Reisen 40
Planung  individueller Reisen in mehrere Gebiete/Länder 74
Planung großer Reisen (mehrere Wochen) 100
Planung Weltreise 150
Anfrage Gruppenreise 80

6. Sicherungsschein, Anzahlung, Zahlung

a) Das Reisebüro ist in seiner Eigenschaft als Reisevermittler verpflichtet, bei Buchung einer Pauschalreise dem Kunden einen Sicherungsschein des/der gebuchten Leistungsträger auszuhändigen. Mit dem Sicherungsschein bestätigen der/die Leistungsträger, eine Versicherung gegen ihre eigene Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz zugunsten des Kunden abgeschlossen zu haben. Der Nachweis hierfür ist in Form eines Sicherungsscheins zu führen. Eine Zahlung ist nur nach Erhalt des Sicherungsscheins fällig.

b) Mit Zugang von Reisebestätigung und Sicherungsschein wird eine Anzahlung fällig. Sie wird veranstalterindividuell geregelt und kann 15 – 30%, betragen, zzgl. etwaige Versicherungszuschläge. Im Einzelfall kann die Anzahlung auch höher sein. Ist dies der Fall, wird darauf bei der Anmeldung hingewiesen. Die Restzahlung ist spätestens 28 Tage vor Reiseantritt fällig (Zahlungseingang). Im Einzelfall kann der Termin für die Restzahlung früher liegen. Ist dies der Fall, wird darauf bei der Anmeldung hingewiesen.

c) Ohne vollständige Zahlung besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch den/die Leistungsträger oder die Ausgebe der Reisedokumente durch das Reisebüro.

d) Rücktrittskosten, Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte, sowie Versicherungsprämien sind sofort fällig. Sie werden nicht erstattet.

e)  Erhöht sich der Reisepreis eines Leistungsträgers um mehr als 9 %, ist der Kunde berechtigt, ohne eine Entschädigung zu zahlen, vom Vertrag zurück zu treten. Der Rücktritt muß unverzüglich schriftlich dem Reisebüro erklärt werden.

7. Rücktritt des Kunden, Umbuchungen, Zusatzkosten, Stornierung durch Leistungsträger

a) Es gelten die Bedingungen des/der Leistungsträger/s und des REISEBÜRO BINDER. Sollten sich abweichende Stornobedingungen ergeben, so werden diese auf der Reiseanmeldung detailliert bekannt gegeben.

b) Entstehen bei Umbuchungen und/oder Änderungen, die vom Kunden zu vertreten sind, Kosten durch den/die Leistungsträger, so trägt der Kunde, der die Veränderung auslöst, die Kosten. Das Reisebüro muß diese Kosten des/der Leistungsträger dem Kunden nachweisen.

c)  Entstehen bei Umbuchungen, Änderungen oder Stornierungen Kosten, die das Reisebüro als Vermittler nicht zu vertreten hat, ist es berechtigt, angemessene Erstattung der entstandenen Aufwendungen von Kunden zu verlangen. Dies gilt auch in Fällen, die der Kunde selbst nicht zu vertreten hat, wie z. B. Stornierungen auf Grund von Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes, Naturkatastrophen usw.
Ab Buchungsdatum 1. Oktober 2020 werden hierfür 7 % vom Rechnungsbetrag + geltende MwSt. berechnet. Dieser wird um die Kosten vom im Reisebüro abgeschlossenen Versicherungen und vom Reisebüro bereits bei der Buchung ausgewiesenen Bearbeitungsgebühren reduziert.

d) Hat das Reisebüro für die Ausarbeitung der Reise Aufwandskosten (Bearbeitungsgebühren) berechnet, so werden diese im Falle einer Stornierung nicht erstattet.

8. Mindestteilnehmerzahl

a) Wird eine in der Reiseausschreibung oder im Vertrag genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so können der/die Leistungsträger vom Reisevertrag zurück treten. Die hierfür vorgegebene Mindestfrist vor Reiseantritt kann den jeweiligen Vertragsbedingungen des Leistungsträgers entnommen werden. Auf Nachfrage erteilt das Reisebüro dazu Auskunft.

 b) Für zusätzlich zur Reise buchbare Ausflüge und sonstige Leistungen (z.B. Eintrittskarten) kann es ebenfalls festgelegte Mindestteilnehmerzahlen geben. (s. 7a).

9. Kündigung wegen besonderer Umstände

Wird die Reise durch höhere Gewalt, die bei Vertragsabschluß noch nicht vorhersehbar war, erheblich erschwert, beeinträchtigt oder gefährdet, so können sowohl der Kunde, als auch der/die Leistungsträger  den Reisevertrag kündigen. Für Reisen ins Ausland werden die Reisewarnungen des Ausländischen Amtes zugrunde gelegt. Siehe auch 1.c und 6.c -6.d

10. Haftung des Reisebüros

a) Das Reisebüro haftet für Schäden, die nicht Körperschäden sind, aufgrund bewußter oder grob fahrlässiger, falscher Informationen durch seine Mitarbeiter im gesetzlichen Umfang.

b) Weitere Haftungsbeschränkungen können sich (nach Deutschem Recht § 651 h Abs. 2 BGB), aus internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften ergeben.

11. Anspruchstellung, Ausschlußfrist, Verjährung

Vertragliche Ansprüche z.B. wegen nicht vertragsgerechter Erbringung von Reiseleistungen nach §§ 651 c – f BGB muß der Kunde innerhalb von 2 Jahren nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise dem/den Leistunsträger/n gegenüber geltend machen.

12. Sonstiges

Ergänzend gelten für vom Reisebüro selbst veranstaltete Reisen, spezielle Gruppenkonditionen, soweit deutsches Recht anwendbar ist,  die gesetzlichen Bestimmungen, also insbesondere §§ 651 a ff. des BGB.

Im Fall einer Überschneidung mehrerer Reise- & Zahlungsbedingungen, gilt die jeweils strengere Version.

13. Besondere Bestimmungen für vom Reisebüro Binder organisierte Gruppen

Ergänzend zu den o.g. Regelungen gelten für Gruppenreisen, die vom Reisebüro Binder organisiert werden, nachstehende Bestimmungen:

a) Die Stornogebühren ab dem 31. Tag vor Reiseantritt betragen 100% des Reisepreises inkl. evtl. vom Kunden gebuchter Zusatzleistungen.

b) Ergeben sich während der Reise Umstände, die eine programmgemäße Fortsetzung der Reise nicht oder nur unter großem Aufwand möglich machen, so kann die mit der Gruppenleitung beauftrage Person das Programm so lange angemessen ändern, bis die planmäßige Fortführung wieder möglich ist. Dies gilt auch und besonders im kurzfristigen Bereich.

c) Sollte eine namentlich vorab genannte Reiseleitung ausfallen, so werden der Veranstalter oder das Reisebüro Binder versuchen, adäquaten Ersatz zu finden. Dafür wird eine Spanne von max. 3 Tagen eingeräumt. Eine Entschädigung für nicht erhaltene Leistungen ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Veranstalter zu regeln.

14. Gruppenkonditionen

Das Reisebüro Binder e.K. vermittelt Reisen, Unterkünfte und damit im Zusammenhang stehende Leistungen im Auftrag und auf Rechnung verschiedener Anbieter (Leistungsträger). Grundsätzlich gelten deren Reise- und Zahlungsbedingungen.

14.1. Vermittlung
a) Das Reisebüro vermittelt ausdrücklich in fremdem Namen Reiseprogramme fremder Veranstalter, oder einzelne Fremdleistungen, wie Flüge oder Ausflüge usw. Zustandekommen und Inhalt solcher Verträge richten nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und etwaigen Bedingungen des fremden Leistungsträgers.
b) Bei Vermittlung haftet das Reisebüro nur für die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht für die vertragsgemäße Leistungserbringung im vermittelten Vertrag selbst.

14.2. Abschluß des Reisevertrages

a) Die Anmeldung des Kunden stellt rechtlich das Angebot auf Abschluß eines Reisevertrages dar. Dieser kommt erst mit dem Zugang einer inhaltlich deckungsgleichen Reisebestätigung durch den/die Leistungsträger zustande. Eine Vormerkungs-, Anmeldungs- oder Optionsbestätigung ersetzt diese Reisebestätigung nicht. Die Reiseausschreibung (im Text „Ausschreibung“) durch den/die Leistungsträger ist kein Angebot im Rechtssinn, sondern geht den Vertragserklärungen voraus.

b) An die Anmeldung ist der Kunde bis zur Annahme durch den/die Leistungsträger, jedoch bis maximal 21 Tage ab Zeitpunkt der Anmeldung gebunden.

c) Unternehmungen, die in der Ausschreibung als „Gelegenheit“ oder „Möglichkeit“ oder Gleichbedeu-tendes bezeichnet werden, sind selbst nicht Bestandteil der vertraglichen Leistungen, evtl. mit ihnen verbundene Kosten sind nicht im Reisepreis enthalten.

d) Soweit das Reisebüro die Beantragung von Visa oder ähnlichen Dokumenten übernimmt, erfolgt dies im Auftrag des Kunden (Geschäftsbesorgung). Die Erteilung von Visa selbst durch die zuständigen nationalen oder ausländischen Behörden ist nicht Bestandteil der Leistungsverpflichtung des Reisebüros. Die Kosten für Visa oder ähnliche Dokumente sind nicht Bestandteil des Reisepreises.

14.3. Datenschutz

a) Das Reisebüro erfaßt und speichert die Kundendaten ausschließlich zur Reisedurchführung, Vertragsabwick-lung, Kundenbetreuung und zu eigenen Werbezwecken.

b) Es gilt die jeweils aktuelle Version der DSGVO

14.4. Vertragliche Leistungen

Evtl. besondere Vereinbarungen zwischen Kunden und dem Reisebüro, die aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden sollten, gelten nur im beiderseitigen Verhältnis und wenn sie nicht gegen Regelungen des/der Leistungsträger verstoßen.

14.5. Sicherungsschein, Anzahlung, Zahlung

a) Das Reisebüro ist in seiner Eigenschaft als Reisevermittler verpflichtet, bei Buchung einer Pauschalreise dem Kunden einen Sicherungsschein des/der gebuchten Leistungsträger auszuhändigen. Mit dem Sicherungsschein bestätigt der/die Leistungsträger eine Versicherung gegen eigene Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz zugunsten des Kunden abgeschlossen zu haben. Der Nachweis hierfür ist in Form eines Sicherungsscheins zu führen. Eine Zahlung ist nur nach Erhalt des Sicherungsscheins fällig.

b) Mit Zugang von Reisebestätigung und Sicherungs-schein wird eine Anzahlung fällig. Sie wird veranstalterindividuell geregelt und kann 15 – 30%, betragen, zzgl. etwaige Versicherungszuschläge. Im Einzelfall kann die Anzahlung auch höher sein. Ist dies der Fall, wird darauf bei der Anmeldung hingewiesen. Die Restzahlung ist spätestens 28 Tage vor Reiseantritt fällig (Zahlungseingang). Im Einzelfall kann der Termin für die Restzahlung früher liegen. Ist dies der Fall, wird darauf bei der Anmeldung hingewiesen.

c) Ohne vollständige Zahlung besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch das Reisebüro.

d) Rücktrittskosten, Bearbeitungs- und Umbuchungs-entgelte, sowie Versicherungsprämien sind sofort fällig. Sie werden nicht erstattet.

d) Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 9 %, ist der Kunde berechtigt, ohne eine Entschädigung zu zahlen, vom Vertrag zurück zu treten. Der Rücktritt muß unverzüglich dem Reisebüro erklärt werden.

 

Reisebüro Binder, Inh. Claus-D. Binder
Dachsberg 25 * 85560 Ebersberg
Tel. 0049 (0)8092 – 87800 * Fax 0049 (0)8092 – 87580
E-Mail: buero-ebersberg@reisebuero-binder.de

Handelsregister München A67404

Umsatzsteuer-Identifikationsnr. DE1338125172                                 
Stand Apr. 2022

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