Urteile

Zum Glück leben wir in einem Land, das unsere Reisen im Allgemeinen nicht reglementiert. Allerdings gibt es zu allen die Reise begleitenden Themen – von den Vorbereitungen über die Reise inklusive der Aufenthalte bis nach der Reise – eine Fülle von Meinungsverschiedenheiten, die erst vor Gerichten in unterschiedlichsten Instanzen geklärt wurden. Aber auch hier gilt: „Recht haben und Recht bekommen können 2 sehr unterschiedliche Dinge sein“.

Nachfolgend finden Sie eine Reihe von interessanten Urteilen.

Hinweis: Wir können weder Garantie noch Haftung dafür übernehmen, daß die angeführten Urteile nicht zwischenzeitlich durch Revisionen, höhere Gerichtsinstanzen oder eine veränderte Gesetzeslage noch aktuell Bestand haben oder Bestand haben werden.

  • Entschädigung bei Flugverspätung

    Auch wenn der Zubringerflug nur minimal verspätet ist, muß die Fluggesellschaft eine Ent-schädigung zahlen, wenn dadurch das  Reiseziel mit deutlicher Verspätung erreicht wird.

    Beispiel: der Zubringerflug verspätet sich um nur 8 Minuten. Dadurch verpaßt der Passagier den Anschlußflug und erreicht sein Ziel mit 4-stündiger Verspätung. In diesem Fall muß die Gesellschaft, die den verspäteten Zubringer zu verantworten hat, eine Entschädigung zahlen – auch wenn deren Flug nur minimal verspätet war. Entscheidung des Landgerichtes Frankfurt Az.: 29C341/14 (21)

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