Gepäckbeförderung nicht unbedingt im Flugpreis eingeschlossen

Nicht nur Billigfluggesellschaften verlangen inzwischen für aufgegebenes Gepäck eine Gebühr. Wer kein Gepäck aufgibt spart Geld. Den Gepäcktransport kann man schon bei der Flugbuchung durch einen Aufschlag in den Flugpreis einschließen. Die Konditionen dafür variieren von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft. Meldet man sein Gepäck nicht schon bei der Flugbuchung, kann man es auch am Flughafen bezahlen – dort kostet es aber in der Regel das Doppelte!

Der Fall: ein Mann bucht einen möglichst günstigen Flug nach Tel Aviv. Am Flughafen wollte er nicht akzeptieren, daß im Reisepreis nur die kostenlose Mitnahme des Handgepäcks ein-geschlossen war. Er mußte für seinen Koffer EUR 40,- extra bezahlen. Dagen klagte er vor dem Amtsgericht  München auf Rückzahlung durch den Flugscheinverkäufer – und verlor.

Das Amtsgericht stellte fest, daß weder auf der Anmeldung noch in den Buchungsunterlagen etwas von kostenfreier Gepäckbeförderung stand. „Damit ein Kunde von einem äußerst attraktiven Preis profitieren kann, übernimmt die Fluggesellschaft die Beförderung, jedoch nur die Beförderung“ zitierte die Amtsrichterin ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes. „Auch ist zu beobachten, daß selbst etablierte Luftfahrtunternehmen sich dafür entscheiden, die Kosten, die mit Abfertigung, Sortierung, Beförderung und Ausgabe des Gepäcks verbunden sind, zu senken, indem sie diese Leistung für das Basisangebot abschaffen und sie gegen Zahlung fakultativer Zusatzkosten anbieten“, erklärte die Richterin ihr Urteil. „Auf Grund dessen ist das Gericht davon überzeugt, daß der Kläger ohne entsprechende Zusi-cherung nicht davon ausgehen durfte, daß die Leistung der Gepäckbeförderung kostenfrei erfolgen wird.“   Az.: 159C12576/15

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