Das Mega-Horror-Erlebnis fern der Heimat
Sie stehen irgendwo, weit weg von zu Hause, und stellen plötzlich fest: Geldbeutel weg, Paß weg! Sie können sich nicht ausweisen und Sie können sich nicht einmal eine Tasse Kaffee kaufen. Mit dieser Erkenntnis kommt der Schreck – und er sitzt tief! Was tun? Wer hilft?
Erfahrene Reisende haben wenigstens eine Kopie Ihres Reisepasses separat im Gepäck oder sonst wo verstaut. Und sie tragen keinesfalls Ihr gesamtes Reisevermögen in einer Tasche spazieren.
Aber es ist nun einmal passiert. Was dann? Wer hilft? Wer leiht einem Geld, bezahlt offene Rechnungen im Hotel oder der Klinik? Die Idee: die deutsche Botschaft oder ein deutsches Konsulat!
Die Ernüchterung folgt auf dem Fuß: die deutschen diplomatischen Außenstellen dürfen in solchen Fällen kein Geld auszahlen! Notfalls muß die Reise abgebrochen werden. Doch wird dies von Land zu Land, von Botschaft zu Botschaft nicht einheitlich gehandhabt.
Aber sie dürfen Verbindungen herstellen, z.B. zu Anwälten, Ärzten oder Kliniken, um Fachpersonal oder sprachlich versierte Partner (Übersetzer) zu empfehlen.
Wichtig: entstehende Kosten müssen, auch wenn sie von der deutschen Vertretung vorgestreckt wurden, in jedem Fall zurück gezahlt werden!
Dies gilt auch für den Fall, daß man mit den Landesgesetzen in Konflikt geraten ist, ob schuldig oder unschuldig. In solchen Fällen dürfen die Mitarbeiter die inhaftierten Personen besuchen und die Familienangehörigen informieren. Sie dürfen aber nicht anwaltlich tätig werden.
Löst das Verschwinden eines Deutschen im Ausland Fahndungs-, Such- oder Rettungsaktionen aus, werden die Kosten dafür in der Regel nicht vom deutschen Staat übernommen. Das kann also richtig teuer werden!
Stirbt ein Deutscher im Ausland, können die konsularischen Vertretungen den Familienangehörigen helfen und entsprechende Dienste vermitteln. Auch in solchen Fällen sind evtl. anfallende Kosten dem Staat zu ersetzen.
Im Fall von Katastrophen oder politischen Unruhen im Gastland beraten Botschaft und Konsulate und organisieren, sofern notwendig und möglich, Evakuierungen. Auch hier sind die Kosten zu ersetzen. Interessant ist dies vor allem für Individualreisende, die auf eigene Faust unterwegs sind.
Um Pauschalreisende muß sich der Reiseveranstalter kümmern – kostenfrei!