Coronavirus: Fragen und Antworten

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Quelle: TRVLCounter (Stand: 12. März 2020)

Wohin wende ich mich bei einem Corona-Verdacht?
Wer aus einem Risikogebiet kommt und Corona-Symptome bei sich feststellt, findet das zuständige Gesundheitsamt für seine Region hier.

Wann können Kunden ihre Pauschalreise kostenfrei stornieren?
Wenn die Reise wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände am Urlaubsort nicht durchgeführt werden kann, etwa weil ein Einreiseverbot für den gebuchten Reiseort besteht oder Züge nicht mehr fahren, kann man kostenfrei zurücktreten.

Können Kunden wegen der theoretischen Gefahr einer Ansteckung eine Reise stornieren?
Eine theoretische Gefahr ist kein versichertes Ereignis und somit nicht gedeckt, erklärt Allianz Travel.

Kunden haben wegen des Coronavirus Angst, ihre gebuchte Reise anzutreten. Welche Regelungen gelten in der Reiserücktritt-Versicherung?
Allein die Angst zu erkranken stellt kein versichertes Ereignis dar.

Greift die Reise-Rücktrittsversicherung bei einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes?
Eine Warnung des Auswärtigen Amtes stellt kein versichertes Ereignis dar.

Was passiert, wenn die Behörden die Einreise ins Urlaubsland verweigern?
In diesem Fall besteht kein Versicherungsschutz.

Welche Länder sind derzeit besonders von der Corona-Pandemie betroffen?
Italien, Iran, die Provinz Hubei in China, Südkorea und Frankreichs Osten.

In welchen Ländern herrscht Einreisestopp für Deutsche?
Wegen der Verbreitung des Corona-Virus sperren immer mehr Länder ihre Grenzen für Deutsche, schicken sie zunächst in Quarantäne oder setzen die Visumsfreiheit aus. Gerade hat die USA einen 30-tägigen Einreisestopp für Europäer – außer Briten – ab Freitag verhängt.

Was tun, wenn das gebuchte Reiseziel zum Risikogebiet wird?
Die großen Reiseveranstalter zeigen sich kulant. Wer in den kommenden Wochen einen Urlaub neu bucht und Corona im Reiseland erstmals auftritt, kann bis 14 Tage vor Abreise kostenlos umbuchen oder stornieren.

Urlauber aus welchen Ländern müssen bei ihrer Rückkehr mit einer Quarantäne rechnen?
Einreisende aus Risikogebieten werden zur Einhaltung einer 14-tägigen Quarantäne verpflichtet. Hierzu zählen Iran, Italien, Japan und Südkorea.

In welchen Ländern müssen sie bei ihrer Einreise in Quarantäne?
Reisende aus Deutschland, Frankreich, Spanien, den USA und möglicherweise auch aus anderen Staaten werden oftmals ebenfalls einer 14-tägigen Quarantäne unterworfen, insbesondere bei Einreise nach Shanghai. Für Peking gilt ab 11. März 2020 eine 14-tägige Quarantänepflicht für Einreisende aus allen Ländern, also auch für Reisende aus Deutschland.

Wer kommt für die Quarantäne-Kosten auf?
Aufgrund seiner Beistandspflicht aus § 651 q BGB ist der Reiseveranstalter einer Pauschalreise dazu verpflichtet, den Urlauber bei der Suche nach alternativen Rückreisemöglichkeiten zu unterstützen. Wer bei einer Quarantäne die Mehrkosten tragen muss – der Reiseveranstalter oder die Behörde, welche die Quarantäne angeordnet hat – muss gerichtlich entschieden werden.

Sind die Kunden versichert, wenn sie aufgrund von Quarantäne im Zusammenhang mit COVID-19 ihre Reise nicht oder nur verspätet antreten können?
Nein, dies stellt kein versichertes Ereignis dar.

Wo erfährt man, in welches Land die Einreise überhaupt noch sicher ist?
Aktuelle Infos vom Auswärtigen Amt.

Können Kunden von ihrer gebuchten Reise zurücktreten, wenn sein Unternehmen Kurzarbeit anordnet?
Ja, konjunkturbedingte Kurzarbeit ist grundsätzlich ein versicherter Rücktrittsgrund. Dazu muss der Versicherte an mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten betroffen sein und sich der Bruttovergütungsanspruch um mindestens 35 Prozent verringern.

Bester Zeitungsartikel über den Verlauf der Ausbreitung und deren Auswirkung für uns:
Die Wucht der großen Zahl: Noch gibt es in Deutschland recht wenige Infizierte, doch das kann sich schnell ändern.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Coronavirus vom SPIEGEL

Weitere Informationen zum Thema Coronavirus:

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