Das Thema berührt nahezu alle Bereiche, in denen Menschen leben, arbeiten und sich vergnügen – direkt oder indirekt. Auch der Tourismus leidet darunter und zwar ganz stark. Inzwischen kristallisieren sich einige Punkte heraus, die hier angesprochen werden sollen.
Punkt 1: die Reiserücktrittskosten-Versicherung. Sie erstattet Kosten, die einem entstehen, wenn man unter ganz bestimmten Voraussetzungen eine Reise annullieren muß und dafür Stornokosten entstehen. Die im Vertrag genannten Gründe sind vor allem plötzliche Krankheit, Unfall oder Todesfall. Corona wird als Krankheit betrachtet:
> deshalb springt die Versicherung NICHT ein, wenn der Stornogrund Ansteckungsgefahr in bestimmten Gebieten ist. Angst ist nicht versichert, auch wenn sie angebracht ist. Hat sich jemand aber angesteckt, dann ist das zwar ein Stornogrund im Sinne der Versicherung, ABER
>aus aktuellem Anlaß (Corona-Pandemie) folgender Hinweis:
Die meisten Versicherungen schließen eine Übernahme von Stornokosten aus, wenn der Stornogrund eine Krankheit ist, die von der WHO als Pandemie eingestuft wird.
Die von uns angebotene Reiserücktritts-Versicherung der Allianz (Elvia) beinhaltet diesen Ausschluß in ihren aktuellen Bedingungen (Jahr 2020) nicht!
Punkt 2: Quarantäne gilt als „Maßnahme der Staatsgewalt“ oder „Eingriff von Hoher Hand“ und fällt nicht unter den Versicherungsschutz.
Punkt 3: Wann kann man wegen des Virus kostenfrei stornieren? Der Maßstab dafür wird in Deutschland vom Auswärtigen Amt gesetzt. Dieses verwendet viele Nuancen um Vorsicht anzumahnen. Ausschlaggebend ist aber die Reisewarnung für Länder, Gebiete oder Orte „Vor Reisen nach … wird gewarnt“. Ab diesem Punkt sind kostenlose Stornos möglich.
Punkt 4: Stornierung. Unabhängig von den bereits o.g. Punkten kann eine Reise natürlich jederzeit und ohne Angabe von Gründen storniert werden. Auch in der Corona-Situation greifen dann aber die Bedingungen der jeweiligen Anbieter – und das kann sehr teuer werden. Daher
Unser TIPP:
Lassen Sie sich nicht von Ihrer Angst treiben! In den Bedingungen der Anbieter stehen meist auch Fristen und Staffeln für Annullierungen. Wenn Sie schon zurücktreten wollen, tun Sie das mit Bedacht, nutzen Sie die Fristen, die Ihnen die Bedingungen einräumen – es könnte Entwicklungen geben, die ein kostenloses Storno ermöglichen, evtl. sogar Ihren Urlaub wieder bedenkenlos zulassen! Wenden Sie sich in solch einer Situation an uns, Ihr Reisebüro. (Für Internetbucher gilt dieser Tipp nicht!)
Punkt 5: Informationen. Zur Zeit laufen die Meldungen fast im Minutentakt auf. Einige Länder, für die deutsche Staatsbürger zur Einreise ein Visum benötigen, z.B. Indien und Vietnam, haben inzwischen die Gültigkeit des bereits erteilten Visums aufgehoben. Deshalb kann im Moment niemand zuverlässig einen Überblick über die aktuellen Regelungen, Verbote und Änderungen haben. Daher sollten Sie sich, bevor Sie Ihre Reise antreten, über die Auflagen Ihres Reisezieles informieren.
Aktualisierung 20.3.20
- Der aktuelle Stand ist:das Außenministerium warnt weltweit vor Reisen.
- Sehr viele Staaten verweigern inzwischen Personen, die aus Deutschland kommen, die Einreise.
- Fluggesellschaften, Reedereien (Hochseeschiffe, Flußschiffe, Fähren) haben ihren Betrieb z.T. bis auf Weiteres eingestellt. Das erschwert ggflls. die Rückreise nach Deutschland oder macht sie unmöglich.
- Rückholaktionen des Staates sind nicht kostenlos!
- Die EU hat die Einreise für nicht EU-Bürger oder EU-Wohnhafte gesperrt.
- In Bayern mußten die Reisebüros geschlossen bleiben. Die meisten arbeiteten aber hinter verschlossenen Türen weiter, haben aber jetzt wieder geöffnet – mit geänderten Öfnungszeiten.
- Viele Reiseveranstalter haben ihre Reisen bis 14.6.. oder sogar bis Ende Juni abgesagt. Erfolgte Zahlungen werden erstattet.